Ratschläge für
extreme Sturmlagen
  Allgemeine Gefahrenreduzierung am/im Haus
Vor Sturmbeginn:
 
Räumen Sie Ihren Balkon oder Terrasse  leer. Hängen Sie ggfs. Blumenkästen ab.
Bringen Sie Stühle, Tische, Schirme, Sichtwände, Grill, Pflanzenkübel usw. aus dem Garten ins Haus oder in die Gartenhütte.
Inspizieren Sie Ihr Haus von außen. Achten Sie auf sicheren Sitz von Dachziegeln/Dachsteinen und Fassadenteilen.
Dokumentieren Sie, wenn es noch möglich ist vor dem Sturm, den Zustand Ihres Hauses durch Fotoaufnahmen ringsum.
(Hausbesitzer sollten regelmäßig das Dach von einem Fachmann inspizieren lassen, sonst verliert man ggfs. den Versicherungsschutz)
Sichern Sie bewegliche Teile (Markisen einfahren, Gartentore arretieren, Garagentor schließen, Mülltonnen fixieren).
Halten Sie ein netzunabhängiges Radio und Taschenlampen mit Ersatzbatterien (!), Kerzen, Feuerzeug bereit, wenn der Strom nachts ausfallen sollte.
Achtung: Notstromaggregate aus dem Baumarkt eignen sich i.d.R. nur für ohmsche Verbraucher (Licht, elektr. Heizung, ev. Kühlschrank) nicht aber für
elektronische Geräte, die durch ein solches Notstromaggregat kaputt gehen können (-> ev. Elektronik-sichere Notstromaggregate verwenden!)
Vergewissern Sie sich, wo der Verbandskasten, der Feuerlöscher, Arbeitshandschuhe und ev. ein Schutzhelm zu finden sind.
Vergewissern Sie sich, dass Ihre Hausapotheke inkl. Schmerz- und Wunddesinfektionsmittel auf dem neusten Stand ist.                  
Verfolgen Sie das Geschehen im Radio ggfs. im netzunabhängigen Radio.                  
                               
Bei Sturmlage:
Menschen (und Haustiere) sollten sich im Haus aufhalten.
Schließen Sie alle Fenster und Türen. Schließen Sie Rollläden oder Fensterläden. Halten Sie sich nicht direkt an Fenstern auf.
Wenn Sie unbedingt hinausgehen müssen, achten Sie auf Dachziegel/Dachsteine, die herunter fallen können (besonders gefährdet:  Ziegel /Dachsteine
am First, Ortgang und
 rund um Dachdurchdringungen wie Gauben oder Kamine) -> Beim unvermeidlichen Herausgehen also unbedingt nach oben schauen!
Vorsicht! Verkleidungen z.B. an Kaminen, aber auch ganze Kamine oder Stromleitungen können herunter fallen.
Vorsicht! Vordächer/Blechdächer/Dachauflagen können sich lösen.
Sollten um Ihr Haus hohe Bäume stehen, die auf Ihr Haus fallen könnten, dann sollten Sie sich nicht im Dachgeschoss aufhalten.                    
Halten Sie sich nicht in Innenräumen mit großen Dachspannweiten auf (z.B. Hallen).                    
Bei Wirbelstürmen: Begeben Sie sich in die Untergeschosse/Keller.                    
  Vorsicht im Freien
Wenn Sie während einer Sturmlage unbedingt draußen sein müssen:
Suchen Sie geschützte Orte oder Unterstellmöglichkeiten auf.
Ziehen Sie einen Schutzhelm auf, wenn Sie unbedingt das Haus oder den Schutzraum verlassen müssen.
Meiden Sie, wenn möglich, innerstädtische Straßen (Dachziegel können in großen Mengen herunterfallen).
Meiden Sie Straßen mit vielen Bäumen (Windwurf von Bäumen, Herabfallen von Ästen)
Meiden Sie Wälder und Parks.
Freiluftveranstaltungen/Open Airs usw. sollten abgebrochen werden. Verlassen Sie solche Veranstaltungen.                          
  Tipps für Autofahrer, Lastwagenfahrer und Zweiradfahrer
Fahren Sie langsam (am besten überhaupt nicht).  Windböen können Ihr Fahrzeug und andere Fahrzeuge,  vor allem Kasten-Lkws, LKWs mit Anhänger, Auflieger und Busse,
zur Seite drücken.
Erhöhen sie den Seitenabstand beim Vorbeifahren an Hindernissen.
Überholen sie, wenn möglich, nicht. Eine Böe kann sie problemlos 1-2 m seitlich versetzen.
Wenn Sie aus- oder einsteigen wollen, öffnen Sie die Fahrzeugtüren vorsichtig und halten Sie sie gut fest dabei.
Fahren Sie möglichst ohne Anhänger und ohne Dachaufbauten.
Parken Sie Ihr Auto in einer Garage/Tiefgarage oder an einer Stelle (freies Feld), wo es umstürzende Bäume oder herunterfallende
Äste oder Dachziegel nicht beschädigen können.
Parken Sie nicht unter überhängenden Laternen und im Kippbereich von Schildern, Baustellenschildern, Bauzäunen, Baugerüsten,
mobilen Sanitärsystemen, Mülltonnen etc.
  
Leere große Lastwagen mit und ohne Anhänger sind sehr seitenwindempfindlich – Achtung! Umkippgefahr, insbesonders auf Brücken!
Sichern Sie als Lastwagenfahrer ihre Transportgegenstände besonders stark, um zusätzliche Windlasten abzufangen.
Zweiradfahren einstellen! Zweiradfahren kann bei Sturmlagen lebensgefährlich sein. Eine Böe kann Sie seitlich treffen, was nur durch einen 
großen Bogen (Schlenker) unter höchster Unfallgefahr, ausgeglichen werden kann.
  Schadensmeldung und -dokumentation von Schäden am Haus/Grundstück
Feuerwehr und Hilfskräfte arbeiten auf Hochtouren, beschränken sie sich deshalb nur auf eine Meldung bei akutem Handlungsbedarf zwecks
Gefahrenabwehr oder bei Personenschäden.
Ansonsten im Haus/Schutzraum abwarten, bis der Sturm nachlässt. Keine Eile bei der Schadensdokumentation!
Dokumentieren Sie, nachdem der Sturm vorbei ist, ihren Windschaden am Haus/im Garten unbedingt per Fotos. Nehmen Sie dabei alles
detailliert auf, was der Wind bei Ihnen "angerichtet" hat.
 
Machen Sie auch Übersichtsfotos von den Schäden an Nachbarhäusern bzw. auf Nachbargrundstücken. Hiermit können Sie ggfs. der Versicherung
beweisen, dass der Schaden nicht
 durch einen schlechten Zustand des eigenen Hauses hervorgerufen wurde. Name und Anschrift der Nachbarn festhalten.
Sammeln Sie Daten. Messen Sie z.B. ab, wie weit Gegenstände „geflogen“ sind, oder welchen Durchmesser und welche Höhe ein geworfener Baum hatte.
Beheben sie Schäden an ihrem Haus/Grundstück nicht, ohne dass Sie sie zuvor detailliert dokumentiert haben und mit ihrer Versicherung Rücksprache 
genommen haben, bzw. angeboten haben, dass sich ein Gutachter die Schäden ansehen kann. Sie sollten natürlich, wenn Sie es können und es Ihnen zumutbar ist,  Öffnungen im Dach mit Folie abdecken, sodass kein weiterer Schaden z.B. durch Regen entsteht.
Im Falle, dass durch hervorgerufene Schäden Personen gefährdet werden sollten (z.B. Baum ist schon schräg und droht auf die Straße zu fallen),
müssen sie allerdings
 umgehend handeln und eine Gefahrenbeseitigung vornehmen bzw. durch Feuerwehr und Hilfsdienste vornehmen lassen.
Melden Sie Schäden an Fahrzeugen ohne Verzögerung der Versicherung. Die Schäden werden normalerweise von der Teilkasko- oder
Vollkaskoversicherung übernommen.
Scannen/Kopieren/Downloaden Sie die lokale Zeitungsberichterstattung über den Sturm am darauffolgenden Tag und legen sie diese Information zu Ihren Akten.      
Hinweis:  Bei Windschäden kommt es nicht selten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer zu Streitigkeiten. Versichert sind z.B. in der Elementarschadensversicherung Sturmschäden, wobei versicherungsrechtlich als "Sturm" eine "atmosphärisch bedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort"* zu verstehen ist, die den Gebäudeschaden verursacht haben muss (dies entspricht nicht der meteorologischen Definition von Sturm). Zum Nachweis eines Sturmschadens ist es nicht erforderlich, dass der Beweis für ein direktes Auftreffen einer Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 auf das versicherte Gebäude erbracht wird. Ausreichend ist, dass am Gebäude von Luftbewegungen verursachte Schäden aufgetreten sind und in seiner näheren Umgebung zu gleicher Zeit eine atmosphärisch bedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 aufgetreten ist.

*anstelle "von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort" wäre es physikalisch richtiger und eindeutiger zu schreiben "von mindestens 62 km/h".
   
                                 
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